Die größte Einzelstützweite des Spannbeton-Bestandsbauwerks beträgt 50,15 m.
Als Randbedingung ist die weitestgehende Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs auf dem Mittellandkanal zu berücksichtigen.
Die Arbeitsgemeinschaft meyer+schubart/GRBV wurde mit der Abbruchplanung des Bestandsbauwerks sowie der Vor- und Entwurfsplanung des Ersatzneubaus und des Baugrubenverbaus beauftragt.